A S F - AUFBAUSEMINAR

FÜR FAHRANFÄNGER

IN DER PROBEZEIT


Wer innerhalb der Probezeit, 

bestimmte Verkehrsverstöße begeht, 

der wird von der Behörde, 

zur Teilnahme an einem Aufbauseminar aufgefordert. 


Dazu wird eine Frist gesetzt. 

Wer bis dahin, der Behörde keine Teilnahmebescheinigung vorlegen kann, muss seinen Führerschein solange abgeben, bis er eine Bescheinigung vorlegen kann.



Ein Kurs besteht aus: 


- 4 Sitzungen zu je 135 Minuten

- einer Beobachtungsfahrt  

30 Minuten (+ 15 Minuten Besprechung) 


Es besteht Anwesenheitspflicht bei allen Kursteilen. 


Eine Prüfung findet nicht statt.


Wer vollständig an allen Kurssitzungen teilgenommen hat, erhält zum Abschluss eine Teilnahmebescheinigung.


Diese muss  der Behörde, rechtzeitig, vor Ablauf der Frist, vorgelegt werden, um sicherzustellen, dass man den Führerschein behalten darf.


Nach dem Seminar verlängert sich die Probezeit auf 4 Jahre. 


Kosten: 599 Euro 


nächster Termin: 20. Juli 2024

(noch 1 Platz frei)



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